BENEVOL Zug Tirolerweg 8 6300 Zug Tel. 041 720 45 17 Fax 041 725 26 01 info@benevol-zug.ch
Merkblätter zur Freiwilligenarbeit Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Arbeit mit Freiwilligen finden Sie hier zum Download. Freiwilligen-Management / -Koordination Merkblätter von BENEVOL SCHWEIZ
Organisationen können mit ihren Freiwilligen eine Vereinbarung über einen Einsatz abschliessen. Hier finden Sie ein Beispiel zum Download.
Informationen zum Schweizerischen Sozialzeitausweis finden Sie im Web. Sie können sich auch bei uns detaillierter beraten lassen, wie man ihn für Freiwillige ausfüllt. Er trägt dazu bei, die Leistungen von Freiwilligen auszuweisen und zu anerkennen. Die Formulare stehen auch online zur Verfügung.
Informationen zum Schweizerischen Sozialzeitausweis finden Sie im Web. Sie können sich auch bei uns detaillierter beraten lassen, wie man ihn für Freiwillige ausfüllt. Er trägt dazu bei, die Leistungen von Freiwilligen auszuweisen und zu anerkennen.
Die Formulare stehen auch online zur Verfügung.
Seit 1991 haben haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert. Weitere Informationen finden Sie online.
Seit 1991 haben haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert.
Weitere Informationen finden Sie online.